Kommentar zum Art. 4 KSchG

Azra am 30.09.2022

Closer Coaching / Copecart Rechnung

  • 0,0 bei 0 Bewertungen

Hallo, 

ich habe mich für ein Clowercoaching interessiert, ein Beratungsgespräch vereinbart und da hat sich alles supi angehört. 
Ich wollte den Betrag nicht gleich per Paypal überweisen also wurde mir eine Rechnung gestellt. Ich bin davon ausgegangen dass erst mit Zahlungseingang mein Widerrufsrecht erlischt und nicht schon mit dem Button Zahöungspflicht bestellen. 
das ist alles in einem einstündigen Gespräch passiert. Jetzt sagt man mir das kann man nicht stornieren.. aus Kulanz wird mir angeboten statt 2990€ 'nur' 840€ zu zahlen, weil sie es mit Copecart anders nicht machen können und es angeblich diese Möglichkeit der Stornierung garnicjt gibt. 
Der Anruf kam von einer Dame aus Deutschland. 
was kann ich hierbei machen? damit man mir die Plattform zeigt es notwendig den Button Zahlungspflichtig bestellen zu klicken. 
Es ist also ein Digitales Produkt. Was habe ich für Möglichkeiten? Heute drängt mich der Vertriebsleiter das Angebot mit 840€ anzunehmen weil sie das heute abschließen möchten... 

HILFEEE BIN VERZWEIFELT!!!!!!


Art. 4 KSchG | 1. Version | 293 Aufrufe | 30.09.22
Informationen zum Autor/zur Autorin dieses Fachkommentars: Azra
Zitiervorschlag: Azra in jusline.at, KSchG, § artikel4, 30.09.2022
Zum Art. 4 KSchG Alle Kommentare Melden Vernetzungsmöglichkeiten