Kommentar zum § 127 StGB

Grimmax am 13.02.2020

legaler Markt?

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Ich hätte gerne eine Erläuterung zu dem Kommentar von lexlegis.

Bzgl. der Angabe, dass das gestohlene Gut auf einem legalen Markt verkaufbar sein muss.

Von welchem Delikt wäre dann auszugehen, wenn beispielsweise Suchtgift gestohlen wird, dessen Verkauf auf einem legalen Markt ja ebenso verboten ist?


§ 127 StGB | 1. Version | 1970 Aufrufe | 13.02.20
Informationen zum Autor/zur Autorin dieses Fachkommentars: Grimmax
Zitiervorschlag: Grimmax in jusline.at, StGB, § 127, 13.02.2020
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