Kommentar zum § 24j LFG

Amicus am 05.12.2017

EU Konformität

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Die Europäische Union hat die Zuständigkeit für die technischen und flugbetrieblichen Regelungen für unbemannte Luftfahrzeuge mit einer Betriebsmasse über 150 kg (vgl. die Verordnung (EG) Nr. 216/2008 sowie die dazu erlassenen Durchführungsverordnungen) und zur Regelung des Betriebes von unbemannten Luftfahrzeugen bzw. Luftfahrzeugsystemen (RPAS und unbemannte Ballone) im Luftverkehr (vgl. die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 923/2012 zur Festlegung gemeinsamer Luftverkehrsregeln und Betriebsvorschriften für Dienste und Verfahren der Flugsicherung) übernommen. Darauf soll in dieser Bestimmung Rücksicht genommen werden. 


§ 24j LFG | 1. Version | 818 Aufrufe | 05.12.17
Informationen zum Autor/zur Autorin dieses Fachkommentars: Amicus
Zitiervorschlag: Amicus in jusline.at, LFG, § 24j, 05.12.2017
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