Kommentar zum § 108 AußStrG

Romsis-Meinung am 12.07.2017

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Dieses Gesetz können nur Menschen beschlossen haben, die selbst in keinster Weise betroffen sind oder nicht weiter darüber nachgedacht haben. 

Wie kann es sein dass Menschen mit 14 zu jung zum Wählen sind, für Alkohol, Verträge zu unterschreiben, Auto zu fahren etc., jedoch sind sie alt genug um diese Entscheidung zu treffen.

Das ist grundsätzlich vielleicht ganz gut, jedoch hat der Vater KEINE Chance auch nur ein einziges Mal dem Kind von Angesicht zu Angesicht vor einem Richter zu erfahren, WARUM es den Kontakt nichtmehr will.

Nein, das Kind wird ALLEINE befragt. Dass das Kind seitens der Mutter ÜBER EIN HALBES Jahr, im starken Einfluss stand ist vollkommen egal. Dass der Vater in der ganzen Zeit KEINE Chance hat dem Kind auch nur einen Brief zu schreiben, ist egal. 

Dass die ganze Famiile des Vaters bei Gericht versucht zu beweisen, dass das Kind 13,5 Jahre lang als enger Teil der Familie aufwuchs ist dem Gericht egal.

Dass es NIE Wegweisungen gab, Alimente NIE nicht bezahlt wurden und das Kind immer ein enges Verhältnis zum Vater hatte, ist dem Gericht offenbar auch egal.

Das Gericht bezieht sich lediglich auf den Paragraphen und verweist darauf, dass es vollkommen egal ist, WARUM das Kind den Vater nichtmehr sehen will.

Und dafür soll das Gesetz gut sein?

Dass frustrierte Mütter am Rücken der Kinder ihre Macht ausüben können.

UNFASSBAR und einfach nur schrecklich und nicht zu verstehen!

Und das soll gut für ein Kind sein, dass es gegen sein eigenes Herz entscheiden muss und sich von Oma, Opa, Onkel, Tante, Cousin etc. von sich aus abwenden muss?

:-(


§ 108 AußStrG | 1. Version | 914 Aufrufe | 12.07.17
Informationen zum Autor/zur Autorin dieses Fachkommentars: Romsis-Meinung
Zitiervorschlag: Romsis-Meinung in jusline.at, AußStrG, § 108, 12.07.2017
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