Kommentar zum § 4 BPGG

DoctorB am 11.01.2016

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Sehr geehrtes Juslineteam, sehr geehrte Jusabsolventen udgl.

Ich hatte im Juli einen Autounfall mit Komafolge, wobei ich durch das Koma und die künstliche Beatmungdie Diagnose "Critical Ilness Poly Neuropathie" hatte.

Das heißt, ich war nach dem Koma stumm und von der Hüfte abwärts gelähmt. War dann bis zur Reha Ende August an den Rollstuhl gebunden (Allentsteig 28.08. - 24.09.) wobei meine Lebensgefährtin ihren Job Anfang Juli gekündigt hat um mich zu pflegen.

Mit Anfang 2016 konnte sie Vollzeit zu 40 Std in ihre vorige Firma zurückkehren was auch schriftlich von der Firma bestätigt wurde.

Ein Antrag wegen Erwerbsunfähigkeit und Pflegegeld ist seit Juli 2015 laufend, wobei beides abgelehnt wurde.

.) Erwerbsunfähigkeit (Beruf Koch/ Restaurantfachmann) mit der Begründung dass, eine Erwerbsunfähigkeit nicht       länger als 6 Monate vorliegt ( mit Anfang Jänner überschritten).

   Jedoch besagt der Neurologenbefund, dass vor Beendigung der nächsten Reha keine Arbeit möglich ist.               (Rehaantrag läuft auf Gmundnerberg seit 12.2015)

.) Pflegegeld mit der Begründung: Anspruch auf Pflegegeld besteht bei der Erfüllung der übrigenVoraussetzungen,    wenn auf Grund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung der ständige Pflegebedarf                  voraussichtlich mindestens sechs Monate andauern wird/ würde. Ein durch das Pflegegeld abzugeltender               Pflegebedarf ist gegeben, wenn dieser durchschnittlich mehr als 65 Stunden monatlich beträgt.Die durchgeführte    Begutachtung hat (angeblich) ergeben, dass kein Pflegebedarf besteht.

 

"Wie bzw. mit welchem Betrag wird Pflegegeld der Stufe 4- Stufe 6 berechnet, wenn der Gehalt meiner                     Lebensgefährtin bei 180Std zu €1.150,-netto beträgt?"

 

Mit der Bitte um Antwort,                                   

                                                             Hochachtungsvoll

                                                           Markus Schellenbauer


§ 4 BPGG | 1. Version | 674 Aufrufe | 11.01.16
Informationen zum Autor/zur Autorin dieses Fachkommentars: DoctorB
Zitiervorschlag: DoctorB in jusline.at, BPGG, § 4, 11.01.2016
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