1Absatz einsWer jemanden mit Gewalt oder durch gefährliche Drohung zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, die diesen oder einen anderen am Vermögen schädigt, ist, ... mehr lesen...
1Absatz einsWer einen Raub als Mitglied einer kriminellen Vereinigung unter Mitwirkung § 12 eines anderen Mitglieds dieser Vereinigung begeht oder wer einen Raub unter Verwendung einer Wa... mehr lesen...
1Absatz einsWer mit Gewalt gegen eine Person oder durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben § 89 einem anderen eine fremde bewegliche Sache mit dem Vorsatz wegn... mehr lesen...
1Absatz einsWer aus Not, aus Unbesonnenheit oder zur Befriedigung eines Gelüstes eine Sache geringen Wertes einem anderen entzieht oder sich oder einem Dritten zueignet, ist, wenn die Tat sons... mehr lesen...
§ 140.Paragraph 140, Wer, bei einem Eingriff in fremdes Jagd- oder Fischereirecht auf frischer Tat betreten, Gewalt gegen eine Person anwendet oder sie mit einer gegenwärtigen Gefahr... mehr lesen...
§ 139.Paragraph 139, Begeht der Täter den Eingriff in fremdes Jagdrecht an einem Ort, wo er die Jagd, oder den Eingriff in fremdes Fischereirecht an einem Ort, wo er die Fischerei in... mehr lesen...
§ 138.Paragraph 138, Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren ist zu bestrafen, wer die Tat1.Ziffer einsan Wild, an Fischen oder an anderen dem fremden Jagd- oder Fischereirecht unterliegen... mehr lesen...
§ 137.Paragraph 137, Wer unter Verletzung fremden Jagd- oder Fischereirechts dem Wild nachstellt, fischt, Wild oder Fische tötet, verletzt oder sich oder einem Dritten zueignet oder ... mehr lesen...
1Absatz einsWer ein Fahrzeug, das zum Antrieb mit Maschinenkraft eingerichtet ist, ohne Einwilligung des Berechtigten in Gebrauch nimmt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldst... mehr lesen...
1Absatz einsWer einen anderen dadurch schädigt, daß er eine fremde bewegliche Sache aus dessen Gewahrsam dauernd entzieht, ohne die Sache sich oder einem Dritten zuzueignen, ist mit Frei... mehr lesen...