1Absatz einsWer an einer fremden Sache ohne Einwilligung des Eigentümers eine Feuersbrunst verursacht, ist mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren zu bestrafen.2Absatz 2Ebenso ist zu ... mehr lesen...
1Absatz einsWer als Amtsträger unmittelbar oder mittelbar Mittel oder Vermögenswerte verwaltet und diese Mittel entgegen ihrer Zweckbestimmung bindet oder ausbezahlt oder sonstige Verm&ou... mehr lesen...
1Absatz einsWer in Bezug auf Ausgaben, die nicht in Zusammenhang mit einer Auftragsvergabe Abs. 5 stehen, Mittel oder Vermögenswerte aus dem Gesamthaushalt der Europäischen Union ode... mehr lesen...
1Absatz einsWer bei einem Vergabeverfahren einen Teilnahmeantrag stellt, ein Angebot legt oder Verhandlungen führt, die auf einer rechtswidrigen Absprache beruhen, die darauf abzielt, den Auft... mehr lesen...
1Absatz einsWer ein Gewinnerwartungssystem, dessen Teilnehmern gegen Einsatz ein Vermögensvorteil unter der Bedingung in Aussicht gestellt wird, daß diesem oder einem damit im Zusammenha... mehr lesen...
1Absatz einsWer ein Spiel, bei dem Gewinn und Verlust ausschließlich oder vorwiegend vom Zufall abhängen oder das ausdrücklich verboten ist, veranstaltet oder eine zur Abhaltung ein... mehr lesen...
1Absatz einsDie Strafbarkeit wegen Sachbeschädigung, Datenbeschädigung, Störung der Funktionsfähigkeit eines Computersystems, Diebstahls, Entziehung von Energie, Veruntreuung, U... mehr lesen...
1Absatz einsWegen Geldwäscherei ist nicht zu bestrafen, wer freiwillig und bevor die Behörde § 151 Abs. 3 von seinem Verschulden erfahren hat, durch Mitteilung an die Beh&o... mehr lesen...
1Absatz einsWer eine Sachbeschädigung, eine Datenbeschädigung, eine Störung der Funktionsfähigkeit eines Computersystems, einen Diebstahl mit Ausnahme der in den §§&nb... mehr lesen...
§ 163.Paragraph 163, Ebenso ist zu bestrafen, wer ohne Einverständnis mit dem Schuldner einen Bestandteil des Vermögens des Schuldners verheimlicht, beiseite schafft, veräu... mehr lesen...