§ 61.Paragraph 61, Die Strafgesetze sind auf Taten anzuwenden, die nach dem Inkrafttreten begangen worden sind. Auf früher begangene Taten sind sie dann anzuwenden, wenn die Gesetze,... mehr lesen...
§ 35.Paragraph 35, Hat der Täter in einem die Zurechnungsfähigkeit nicht ausschließenden Rauschzustand gehandelt, so ist dies nur insoweit mildernd, als die dadurch beding... mehr lesen...
1Absatz einsEin Erschwerungsgrund ist es insbesondere, wenn der Täter1.Ziffer einsmehrere strafbare Handlungen derselben oder verschiedener Art begangen oder die strafbare Handlung durch l&aum... mehr lesen...
1Absatz einsWird jemand nach Vollendung des vierundzwanzigsten Lebensjahres zu einer mindestens zweijährigen Freiheitsstrafe verurteilt, so hat das Gericht zugleich seine Unterbringung in eine... mehr lesen...
1Absatz einsFreiheitsstrafen werden auf Lebensdauer oder auf bestimmte Zeit verhängt.2Absatz 2Die zeitliche Freiheitsstrafe beträgt mindestens einen Tag und höchstens zwanzig Jahre. mehr lesen...
§ 13.Paragraph 13, Waren an der Tat mehrere beteiligt, so ist jeder von ihnen nach seiner Schuld zu bestrafen. mehr lesen...
§ 12.Paragraph 12, Nicht nur der unmittelbare Täter begeht die strafbare Handlung, sondern auch jeder, der einen anderen dazu bestimmt, sie auszuführen, oder der sonst zu ihrer ... mehr lesen...
§ 11.Paragraph 11, Wer zur Zeit der Tat wegen einer Geisteskrankheit, wegen einer geistigen Behinderung, wegen einer tiefgreifenden Bewußtseinsstörung oder wegen einer anderen ... mehr lesen...
§ 8.Paragraph 8, Wer irrtümlich einen Sachverhalt annimmt, der die Rechtswidrigkeit der Tat ausschließen würde, kann wegen vorsätzlicher Begehung nicht bestraft werde... mehr lesen...
§ 4.Paragraph 4, Strafbar ist nur, wer schuldhaft handelt. mehr lesen...