§ 10 ZLSG

ZLSG - Zivilluftfahrt-Statistikgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 16.04.2024

Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Verkehr betraut.

In Kraft seit 01.01.1972 bis 31.12.9999
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