Verordnung der Bundesministerin für Inneres, mit der die Ausbildungen von Zivildienstleistenden bestimmt werden, für die Rechtsträgern von Einrichtungen ein Ausbildungsbeitrag gewährt werden kann (Zivildienst-Ausbildungs-Verordnung – ZiDAV) StF: BGBl. II Nr. 285/2013