§ 120 ZaDiG 2018 Außerkrafttreten

ZaDiG 2018 - Zahlungsdienstegesetz 2018

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026

Das Zahlungsdienstegesetz – ZaDiG, BGBl. I Nr. 66/2009, tritt mit Ablauf des 31. Mai 2018 außer Kraft. Das Zahlungsdienstegesetz – ZaDiG, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 66 aus 2009,, tritt mit Ablauf des 31. Mai 2018 außer Kraft.

In Kraft seit 01.06.2018 bis 31.12.9999
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