§ 3 Wr. ReiG Überwachung

Wr. ReiG - Wiener Reinhaltegesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.04.2024

Zur Überwachung der Einhaltung der Bestimmungen dieses Gesetzes ist der Magistrat der Stadt Wien zuständig.

In Kraft seit 01.02.2008 bis 31.12.9999
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