§ 10 WKlG 1996 Baueinstellung

WKlG 1996 - Wiener Kleingartengesetz 1996

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.04.2024

Die Bauführung ist einzustellen, wenn der Bau entgegen den Bestimmungen des § 8 ausgeführt wird. Im übrigen gilt § 127 Abs. 8 der Bauordnung für Wien sinngemäß.

In Kraft seit 01.01.2014 bis 31.12.9999
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