Art. 6 WiföG

WiföG - Landes-Wirtschaftsförderungsgesetz 1994

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.04.2024

§ 7 Abs. 3, 4, 10 und 11 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 25/2020 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2020 außer Kraft.

In Kraft seit 16.04.2020 bis 31.12.9999
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