Gesamte Rechtsvorschrift WaPV

Waldbrand-Pauschaltarifverordnung

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Stand der Gesetzesgebung:

§ 1 WaPV


Die Pauschaltarife für die Waldbrandbekämpfungskosten betreffend Kleinbrände, Mittelbrände und Großbrände werden wie folgt festgelegt:

 

Pauschalbetrag in Euro nach Art und Dauer der Brandbekämpfung

normal

bis zu 24 h

normal

über 24 h

normal

über 48 h

erschwert

bis zu 24 h

erschwert

über 24 h

erschwert

über 48 h

Kleinbrand

1 200

1 200

1 200

2 400

2 400

2 400

Mittelbrand

5 000

24 000

36 000

9 000

48 000

72 000

Großbrand

24 000

24 000

36 000

48 000

48 000

72 000

§ 2 WaPV


Diese Verordnung tritt mit 1. Juli 2024 in Kraft.

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