Wiener Verzichtsgesetz (W-VerzG) Fundstelle

W-VerzG - Wiener Verzichtsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.04.2024

Gesetz über den Verzicht auf Ersatzforderungen der Gemeinde Wien gegenüber Bediensteten sowie Organen der Gemeinde Wien oder des Landes Wien (Wiener Verzichtsgesetz – W-VerzG)

Änderung

LGBl. Nr. 12/1978

LGBl. Nr. 50/2005

LGBl. Nr. 22/2008

Präambel/Promulgationsklausel

Der Wiener Landtag hat beschlossen:

In Kraft seit 12.04.2008 bis 31.12.9999
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Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
§ 4 W-VerzG