§ 4 W-TBB Management

W-TBB - Wiener Teil des Biosphärenparks – Wienerwald (Wiener Biosphärenparkgesetz)

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.04.2024

(1) Die Verwaltung des Biosphärenparks Wienerwald erfolgt durch die Biosphärenpark Wienerwald Management Gesellschaft m.b.H., im Folgenden kurz Gesellschaft genannt.

(2) Die Aufgaben der Gesellschaft dienen der Umsetzung der im § 1 enthaltenen Ziele. Aufgaben der Gesellschaft sind insbesondere:

1.

der Betrieb und die Weiterentwicklung des Biosphärenparks Wienerwald im Sinne der Zielsetzungen des § 1 Abs. 2;

2.

die offizielle Repräsentation des Biosphärenparks Wienerwald, insbesondere die Kontaktpflege mit den Stellen der UNESCO, dem nationalen MAB Komitee, in- und ausländischen Biosphärenreservaten und anderen nationalen und internationalen Institutionen sowie den Gebietskörperschaften;

3.

die Erstellung eines Leitbildes für den Biosphärenpark Wienerwald unter Berücksichtigung vorhandener Stadt- und Regionalentwicklungspläne;

4.

die Mitarbeit an bzw. die Erstellung von weiter führenden Konzepten (wie etwa für den Tourismus oder das Offenland) sowie die laufende Kontrolle ihrer Umsetzung und Einhaltung;

5.

die Koordinierung des Naturraummanagements und erforderlichenfalls die Erstellung von Konzepten dazu;

6.

die Koordinierung und Dokumentation der wissenschaftlichen Forschung und der laufenden Umweltbeobachtung (Monitoring);

7.

die Initiierung, Unterstützung und Durchführung von Projekten im Sinne der Zielsetzungen des § 1 Abs. 2;

8.

die Koordinierung sowie Durchführung der Informations- und Öffentlichkeitsarbeit;

9.

der Aufbau und die Betreuung von Partizipationsinstrumenten und -prozessen;

10.

die Entwicklung und Koordination der biosphärenparkbezogenen Bildungsarbeit sowie der Besucherinformation und -betreuung;

11.

die Erstellung eines Konzeptes zur Kennzeichnung des Biosphärenparks Wienerwald;

12.

die Erstellung eines Konzeptes zur Verwendung und Verwertung der beim Patentamt registrierten Wort-Bildmarke für den Biosphärenpark Wienerwald.

In Kraft seit 27.09.2006 bis 31.12.9999
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