§ 1 W-RBG

W-RBG - Wiener Rechtsbereinigungsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 26.04.2024

Die auf der Stufe von einfachen Gesetzen des Landes Wien in Geltung stehenden Rechtsvorschriften, die vor dem 1. Jänner 1970 in Kraft getreten sind, werden, soweit in den §§ 2 und 3 nicht anderes bestimmt wird, aufgehoben.

In Kraft seit 14.06.2008 bis 31.12.9999
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