§ 9a W-PSMG Information und Sensibilisierung

W-PSMG - Wiener Pflanzenschutzmittelgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.04.2024

Das Land Wien hat als Träger von Privatrechten die Aufklärung der Bevölkerung über die Auswirkungen der Verwendung von Pflanzenschutzmitteln zu fördern, insbesondere über Risiken und mögliche akute und chronische Auswirkungen ihrer Verwendung auf die menschliche Gesundheit, Nichtzielorganismen und die Umwelt sowie über die Verwendung nichtchemischer Alternativen.

In Kraft seit 01.01.2014 bis 31.12.9999
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