Gesamte Rechtsvorschrift W-FTBB

Festlegung des Wiener Teiles des Biosphärenparks Wienerwald (Wiener Biosphärenparkverordnung)

W-FTBB
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Stand der Gesetzesgebung: 25.09.2017
Verordnung der Wiener Landesregierung betreffend die Festlegung des Wiener Teiles des Biosphärenparks Wienerwald (Wiener Biosphärenparkverordnung)

§ 1 W-FTBB Grenzverlauf des Biosphärenparks Wienerwald


Die im eine Anlage zu dieser Verordnung bildenden Plan (Detailansicht 1 bis 5) mit einer ununterbrochenen schwarzen Linie umgrenzten und durch unterschiedliche Färbungen ausgewiesenen Teile werden als der Wiener Teil des Biosphärenparks Wienerwald festgelegt.

§ 2 W-FTBB Zonen des Biosphärenparks Wienerwald


Das Gebiet des Biosphärenparks Wienerwald besteht aus folgenden Zonen:

1.

Kernzonen sind im Plan die dunkelgrün gekennzeichneten Flächen;

2.

Pflegezonen sind im Plan die hellgrün gekennzeichneten Flächen;

3.

Entwicklungszonen sind im Plan die hellbraun gekennzeichneten Flächen.

§ 3 W-FTBB In-Kraft-Treten


Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

Festlegung des Wiener Teiles des Biosphärenparks Wienerwald (Wiener Biosphärenparkverordnung) (W-FTBB) Fundstelle


Verordnung der Wiener Landesregierung betreffend die Festlegung des Wiener Teiles des Biosphärenparks Wienerwald (Wiener Biosphärenparkverordnung)

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 3 Abs. 1 des Gesetzes über den Wiener Teil des Biosphärenparks Wienerwald (Wiener Biosphärenparkgesetz), LGBl. für Wien Nr. 47/2006 wird verordnet:

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