Erklärung von Teilen des 2. Wiener Gemeindebezirkes zum Landschaftsschutzgebiet (Landschaftsschutzgebiet Prater) (W-ET 2 GLLP) Fundstelle

W-ET 2 GLLP - Erklärung von Teilen des 2. Wiener Gemeindebezirkes zum Landschaftsschutzgebiet (Landschaftsschutzgebiet Prater)

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.04.2024

Verordnung der Wiener Landesregierung betreffend die Erklärung von Teilen des 2. Wiener Gemeindebezirkes zum Landschaftsschutzgebiet (Landschaftsschutzgebiet Prater)

Änderung

LGBl. Nr. 28/2007

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 11 Abs. 1 bis 3 des Wiener Naturschutzgesetzes 1984, LGBl. für Wien Nr. 6/1985, in der Fassung LGBl. für Wien Nr. 48/1993, wird verordnet:

In Kraft seit 23.08.2007 bis 31.12.9999
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