§ 3 W-ET 17 GLLH

W-ET 17 GLLH - Erklärung von Teilen des 17. Wiener Gemeindebezirkes zum Landschaftsschutzgebiet (Landschaftsschutzgebiet Hernals)

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.04.2024

Im Teil B – Wienerwaldrandzone hat die Erhaltung der Kulturgattung Weinbau besondere Bedeutung.

In Kraft seit 23.01.2001 bis 31.12.9999
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