§ 2 W-DLG Verhältnis zu anderen Rechtsvorschriften

W-DLG - Wiener Dienstleistungsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.04.2024

Den Bestimmungen dieses Gesetzes widersprechende Regelungen, die auf Gemeinschaftsrecht beruhen und spezifische Aspekte der Aufnahme oder Ausübung einer Dienstleistung in bestimmten Berufen oder Bereichen regeln, gehen diesem Gesetz vor.

In Kraft seit 08.03.2012 bis 31.12.9999
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