§ 51 W-BW Aufhebung von Rechtsvorschriften

W-BW - Wiener land- und forstwirtschaftliche Betriebsrats-Wahlordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.04.2024

Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung verliert die Landwirtschaftliche Betriebsrats-Wahlordnung - Fünfte Durchführungsverordnung zur Wiener Landarbeitsordnung, LGBl. für Wien Nr. 41/1949, ihre Wirksamkeit.

In Kraft seit 21.07.1982 bis 31.12.9999
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