Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 01.09.2026
Die Vertrauenswürdigkeitsprüfung umfasst die Verarbeitung personenbezogener Daten ausschließlich zu den folgenden Themenbereichen:
1.Ziffer einszum Bediensteten
a)Litera aName, Titel und akademischer Grad, Wohnsitz, Staatsbürgerschaft, Geburtsort und -datum, Geschlecht, berufliche Tätigkeit und Nebenbeschäftigung, Ausbildung, religiöse Überzeugung;
c)Litera cWehrdienstleistungen sowie Wehrersatzdienstleistungen im In- und Ausland;
d)Litera danhängige gerichtliche Strafverfahren, noch nicht getilgte gerichtliche Verurteilungen und vorbeugende Maßnahmen sowie sonstige strafrechtliche Maßnahmen, jeweils mit Relevanz für den polizeilichen Staatsschutz;
e)Litera eanhängige Verwaltungsstrafverfahren, noch nicht getilgte verwaltungsbehördliche Strafen und verwaltungsbehördliche Maßnahmen, jeweils mit Relevanz für den polizeilichen Staatsschutz;
f)Litera fanhängige Disziplinarverfahren und noch nicht getilgte Disziplinarstrafen, jeweils mit Relevanz für den polizeilichen Staatsschutz;
g)Litera gKontakte zu Personen, Gruppierungen, Organisationen, Nachrichten- und Geheimdiensten oder Bewegungen, bei denen sich eine Aufgabe auf dem Gebiet des Staatsschutzes stellen könnte;
h)Litera hAufenthalte in oder Beziehungen zu fremden Staaten, jeweils mit Relevanz für den polizeilichen Staatsschutz;
i)Litera iVermögensverhältnisse und finanzielle Verbindlichkeiten;
j)Litera jErkrankungen sowie Abhängigkeiten von Alkohol und Suchtmitteln;
k)Litera köffentlich sichtbare Nutzung von Online-Diensten, insbesondere Social Media-Plattformen, Internet-Foren oder eigenen Websites,
2.Ziffer 2zu Eltern, Ehegatten, eingetragenem Partner, Lebenspartnern sowie zu mit dem Bediensteten im selben Haushalt lebenden Personen über 18 Jahren die Themenbereiche a), d), g) und h).
In Kraft seit 17.09.2020 bis 31.12.9999
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