§ 2 VwG-AufwErsV

VwG-AufwErsV - VwG-Aufwandersatzverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 16.08.2026

Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2014 in Kraft; gleichzeitig tritt die UVS-Aufwandersatzverordnung 2008, BGBl. II Nr. 456/2008, außer Kraft. Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2014 in Kraft; gleichzeitig tritt die UVS-Aufwandersatzverordnung 2008, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 456 aus 2008,, außer Kraft.

In Kraft seit 01.01.2014 bis 31.12.9999
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