Art. 1 VGWG

VGWG - Internationale Pflanzenschutzkonvention

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 26.04.2024

Nach Mitteilungen des Generaldirektors der Internationalen Pflanzenschutzorganisation haben außer den in der Kundmachung vom 15. Feber 1954, BGBl. Nr. 44, angeführten Staaten die Internationale Pflanzenschutzkonvention vom 6. Dezember 1951, BGBl. Nr. 86/1953, ratifiziert beziehungsweise sind derselben beigetreten:

Argentinien, Griechenland, Guatemala, Irak, Irland, Italien, Jugoslawien, Laos, Luxemburg, Niederlande (einschließlich Surinam und Niederländisch Neu-Guinea), Pakistan und Portugal.

Australien hat den Geltungsbereich der Internationalen Pflanzenschutzkonvention auf Papua, Neu-Guinea, Nauru und die Norfolk-Inseln ausgedehnt.

In Kraft seit 15.07.1956 bis 31.12.9999
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