Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 15.10.2024
Diese Verordnung gilt für die Beschäftigung von Arbeitnehmern/Arbeitnehmerinnen bei Untersuchungen gemäß § 134 STLAO 2001 (Eignungs- und Folgeuntersuchungen).
In Kraft seit 14.08.2002 bis 31.12.9999
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