§ 158h VersVG

VersVG - Versicherungsvertragsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.04.2024

Die Vorschriften über die Veräußerung der versicherten Sache gelten sinngemäß.

In Kraft seit 06.04.1959 bis 31.12.9999
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