§ 1 Vbg. VLDGFLV

Vbg. VLDGFLV - Verordnung der Landesregierung zur Durchführung des Gesetzes über die Feuerwehmedaille des Landes Vorarlberg

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.04.2024

(1) Die zur Ehrung 25-jähriger verdienstvoller Tätigkeit in der Feuerwehr bestimmte Feuerwehrmedaille des Landes Vorarlberg ist aus Bronze. Sie hat einen Durchmesser von 32 mm und zeigt auf der Vorderseite das von den Worten "Land Vorarlberg" umrahmte Landeswappen und auf der Rückseite das Bild des Feuerwehrpatrons St. Florian und längs des erhöhten Medaillenrandes die Umschrift "Für 25-jährige verdienstvolle Tätigkeit in der Feuerwehr".

(2) Die zur Ehrung 40-jähriger verdienstvoller Tätigkeit in der Feuerwehr bestimmte Feuerwehrmedaille des Landes Vorarlberg unterscheidet sich von der in Abs. 1 beschriebenen dadurch, dass die Medaille versilbert und die Ziffer "25" durch die Ziffer "40" ersetzt ist.

(3) Die zur Ehrung 50-jähriger verdienstvoller Tätigkeit in der Feuerwehr bestimmte Feuerwehrmedaille des Landes Vorarlberg unterscheidet sich von der in Abs. 1 beschriebenen dadurch, dass die Medaille vergoldet und die Ziffer "25" durch die Ziffer "50" ersetzt ist.

(4) Die Medaille wird an einem 40 mm breiten, dreieckig gefalteten, orange-gelben Band auf der linken Brustseite getragen.

In Kraft seit 01.12.2000 bis 31.12.9999
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