Standortverordnung Stadt Salzburg – Projekt an der Europastraße (V) Fundstelle

V - Standortverordnung Stadt Salzburg – Projekt an der Europastraße

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 24.04.2024

Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 24. Jänner 2014 betreffend die Zulässigkeit der Verwendung bestimmter Grundflächen in der Stadtgemeinde Salzburg für Handelsgroßbetriebe aus überörtlicher Sicht (Standortverordnung Stadt Salzburg – Projekt an der Europastraße)
StF: LGBl Nr 4/2014

Änderung

LGBl Nr 60/2015: (DFB)

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 14 des Salzburger Raumordnungsgesetzes 2009 - ROG 2009, LGBl Nr 30, in der geltenden Fassung wird verordnet:

In Kraft seit 01.03.2014 bis 31.12.9999
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