§ 8 V-LVG

V-LVG - Statut des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.04.2024

Der Dienstbetrieb, der Informationslauf, die Kanzlei, die Aktenbearbeitung, der Schriftverkehr, der Postlauf und die Archivierung sind in einem Organisationshandbuch geregelt.

In Kraft seit 01.03.2012 bis 31.12.9999
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