§ 17 ÜG 1920 (weggefallen)

ÜG 1920 - Übergangsgesetz 1920

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 15.09.2026
§ 17 ÜG 1920 seit 01.10.1925 weggefallen.
In Kraft seit 02.10.1925 bis 31.12.9999
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