Art. 2 § 1 TKV (weggefallen)

TKV - Textilkennzeichnungsverordnung 1993

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 15.08.2026
Art. 2 § 1 TKV seit 09.11.2014 weggefallen.
In Kraft seit 10.11.2014 bis 31.12.9999
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