Art. 2 T-BG

T-BG - Bezügegesetz 1995, Tiroler

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.04.2024

Das Gesetz über die Bezüge der Mitglieder des Landtages und der Landesregierung, LGBl. Nr. 47/1967, ist in seiner ursprünglichen Fassung mit 1. Oktober 1967 in Kraft getreten und wurde unter Berücksichtigung der durch das Gesetz LGBl. Nr. 78/1972 erfolgten Änderungen mit der Kundmachung LGBl. Nr. 36/1973 als Tiroler Bezügegesetz 1973 wiederverlautbart. Das Tiroler Bezügegesetz 1973 wurde unter Berücksichtigung der durch die Gesetze LGBl. Nr. 9/1979,13/1981 und 9/1982 erfolgten Änderungen mit der Kundmachung LGBl. Nr. 20/1982 als Tiroler Bezügegesetz 1982 wiederverlautbart. Das Tiroler Bezügegesetz 1982 wurde unter Berücksichtigung der durch das Gesetz LGBl. Nr. 11/1985 erfolgten Änderungen mit der Kundmachung LGBl. Nr. 62/1985 als Tiroler Bezügegesetz 1985 wiederverlautbart. Das Tiroler Bezügegesetz 1985 wurde unter Berücksichtigung der durch die Gesetze LGBl. Nr. 46/1987, 30/1988 und 5/1994 erfolgten Änderungen mit der Kundmachung LGBl. Nr. 59/1994 als Tiroler Bezügegesetz 1994 wiederverlautbart.

In Kraft seit 19.04.1995 bis 31.12.9999
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