§ 48e SWStG

SWStG - Schaumweinsteuergesetz 1995

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.04.2024

§ 7 Abs. 2, 5 und 7, § 13 Abs. 3, § 20 Abs. 5 Z 4, 6 und 7, § 23 Abs. 5, § 26 Abs. 8 und § 28 Abs. 5 in der Fassung des Bundesgesetzes, BGBl. I Nr. 122/2008, treten mit 1. Juni 2009 in Kraft. § 7 Abs. 2 letzter Satz und § 20 Abs. 5 zweiter Unterabsatz treten mit Ablauf des 31. Mai 2009 außer Kraft.

In Kraft seit 12.08.2008 bis 31.12.9999
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