§ 49 StROG

StROG - Steiermärkisches Raumordnungsgesetz 2010

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 18.04.2024

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 6/2020, LGBl. Nr. 84/2022

In Kraft seit 01.01.2023 bis 31.12.9999
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