Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.02.2019
Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Stmk. Mindestsicherungsgesetz-Durchführungsverordnung, LGBl. Nr. 19/2012, in der Fassung LGBl. Nr. 122/2015, außer Kraft.
In Kraft seit 01.09.2016 bis 31.12.9999
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