§ 193a Stmk. VRG Übergangsbestimmung zu

Stmk. VRG - Steiermärkisches Volksrechtegesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.04.2024

Im Zeitpunkt des Inkrafttretens der Novelle LGBl. Nr. 94/2005 laufende Volksabstimmungsverfahren über Gesetzesbeschlüsse des Landtages und Beschlüsse eines Gemeinderates sind nach den vor dem Inkrafttreten der Novelle geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu Ende zu führen.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 94/2005

In Kraft seit 14.10.2005 bis 31.12.9999
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