§ 3 Stmk. LFG 2002

Stmk. LFG 2002 - Steiermärkisches Landes-Forderungsverkaufs-Gesetz 2002

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.04.2024

Bei der Ermittlung des Barwertes sind die noch nicht fälligen Annuitäten (Tilgung und Zinsen) der Förderungsdarlehen gemäß Schuldschein bzw. Tilgungsplan, unter Berücksichtigung einer allenfalls festgelegten verstärkten Tilgung, auf den Verkaufszeitpunkt abzuzinsen.

In Kraft seit 18.05.2002 bis 31.12.9999
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