§ 2 Stmk. LBG 2010 Verpflichtung zur Totenbeschau

Stmk. LBG 2010 - Steiermärkisches Leichenbestattungsgesetz 2010

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 26.04.2024

Zur Feststellung des eingetretenen Todes und der Todesursache ist jede Leiche vor der Bestattung der Beschau durch die zuständige Totenbeschauerin/den zuständigen Totenbeschauer zu unterziehen.

In Kraft seit 17.09.2010 bis 31.12.9999
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