§ 171 Stmk. L-DBR Belohnung

Stmk. L-DBR - Dienst- und Besoldungsrecht der Bediensteten des Landes Steiermark

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 24.04.2024

Nach Maßgabe der vorhandenen Mittel können dem/der Bediensteten für besondere Leistungen, die nicht nach anderen Vorschriften abzugelten sind, Belohnungen gezahlt werden.

In Kraft seit 01.01.2003 bis 31.12.9999
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