§ 6 Stmk. BHV Außerkrafttreten

Stmk. BHV - Steiermärkische Bezirkshauptmannschaftenverordnung

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.04.2024

Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung über Sprengel, Bezeichnung und Sitz der Bezirkshauptmannschaften in der Steiermark, LGBl. Nr. 103/2011, außer Kraft.

In Kraft seit 01.01.2013 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu § 6 Stmk. BHV


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 6 Stmk. BHV selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu § 6 Stmk. BHV


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu § 6 Stmk. BHV


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu § 6 Stmk. BHV eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
Inhaltsverzeichnis Stmk. BHV Gesamte Rechtsvorschrift Drucken PDF herunterladen Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
§ 5a Stmk. BHV
Steiermärkische Bezirkshauptmannschaftenverordnung (Stmk. BHV) Fundstelle