§ 1 StEhrG Ehrungen

StEhrG - Ehrungsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 27.04.2024

Das Land Steiermark und die Gemeinden können Personen anlässlich bestimmter Geburtstags- und Hochzeitsjubiläen ehren.

In Kraft seit 01.09.2012 bis 31.12.9999
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