Art. 2 St-ÖStP 2012 (Vereinbarung zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden über einen Österreichischen Stabilitätspakt 2012), (weggefallen) - JUSLINE Österreich
Art. 2 St-ÖStP 2012 (weggefallen)
St-ÖStP 2012 - Vereinbarung zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden über einen Österreichischen Stabilitätspakt 2012
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 09.08.2026
Art. 2 St-ÖStP 2012 seit 31.12.2023 weggefallen.
In Kraft seit 01.01.2024 bis 31.12.9999
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