§ 8 SRLG

SRLG - Sonderrechnungslegungsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 16.04.2024

Rechnungs-, Buchführungs-, Aufzeichnungs-, Aufbewahrungs-, Vorlage- und Auskunftspflichten nach anderen Vorschriften bleiben unberührt.

In Kraft seit 21.04.2007 bis 31.12.9999
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