§ 15 SpBV 2015 EU-Konformitätserklärung und Erklärung gemäß Anhang III

SpBV 2015 - Sportbooteverordnung 2015

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.04.2024

(1) Die EU-Konformitätserklärung besagt, dass die Erfüllung der in § 4 und in Anhang I bzw. in § 6 Abs. 4 Z 2 oder 3 genannten Anforderungen nachgewiesen wurde.

(2) Die EU-Konformitätserklärung hat in ihrem Aufbau dem Muster in Anhang IV dieser Verordnung zu entsprechen, die in den einschlägigen Modulen des Anhangs II des Beschlusses Nr. 768/2008/EG über einen gemeinsamen Rechtsrahmen für die Vermarktung von Produkten und zur Aufhebung des Beschlusses 93/465/EWG, ABl. Nr. L 218 vom 13.08.2008 S. 82 sowie in Anhang V dieser Verordnung angegebenen Elemente zu enthalten und ist auf dem neuesten Stand zu halten. Sie ist in die deutsche Sprache zu übersetzen.

(3) Mit der Ausstellung der EU-Konformitätserklärung hat der Hersteller oder die in § 6 Abs. 4 Z 2 und 3 genannte Person, die den Motor einbaut, die Verantwortung für die Konformität des Erzeugnisses zu übernehmen.

(4) Die EU-Konformitätserklärung gemäß Abs. 3 ist den folgenden Erzeugnissen beizufügen, wenn diese auf dem Markt bereitgestellt oder in Betrieb genommen werden:

1.

Wasserfahrzeugen;

2.

Bauteilen, wenn diese selbstständig in Verkehr gebracht werden;

3.

Antriebsmotoren.

(5) Die Erklärung des Herstellers gemäß Anhang III für unvollständige Wasserfahrzeuge muss die in Anhang III genannten Angaben enthalten; sie ist dem unvollständigen Wasserfahrzeug beizufügen. Sie ist in deutsche Sprache zu übersetzen.

In Kraft seit 18.01.2016 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu § 15 SpBV 2015


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 15 SpBV 2015 selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu § 15 SpBV 2015


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu § 15 SpBV 2015


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu § 15 SpBV 2015 eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
Inhaltsverzeichnis SpBV 2015 Gesamte Rechtsvorschrift Drucken PDF herunterladen Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
§ 14 SpBV 2015
§ 16 SpBV 2015