Art. 3 SDG

SDG - Sachverständigen- und Dolmetschergesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.04.2024

Mit Rücksicht auf dieses Bundesgesetz dürfen bereits vor seinem In-Kraft-Treten die notwendigen organisatorischen und personellen Maßnahmen getroffen werden.

In Kraft seit 17.12.2003 bis 31.12.9999
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