Übernahme von Aufgaben der Gesundheitsvorsorge für die schulbesuchende Jugend durch Schulärztinnen und Schulärzte (SchulÄ-V) Fundstelle

SchulÄ-V - Übernahme von Aufgaben der Gesundheitsvorsorge für die schulbesuchende Jugend durch Schulärztinnen und Schulärzte

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 07.09.2026
In Kraft seit 07.12.2019 bis 31.12.9999
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§ 3 SchulÄ-V