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§ 43a SchUG (Schulunterrichtsgesetz), (weggefallen) - JUSLINE Österreich
§ 43a SchUG (weggefallen)
SchUG - Schulunterrichtsgesetz
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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 12.10.2024
§ 43a SchUG
seit 28.12.2020 weggefallen.
In Kraft seit 29.12.2020 bis 31.12.9999
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Inhaltsverzeichnis SchUG
Gesamte Rechtsvorschrift
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Paragrafennavigation
§ 36 SchUG Prüfungstermine
§ 36a SchUG Zulassung zur Prüfung
§ 37 SchUG Prüfungsgebiete, Aufgabenstellungen, Prüfungsvorgang
§ 38 SchUG Beurteilung der Leistungen bei der Prüfung
§ 39 SchUG Prüfungszeugnisse
§ 40 SchUG Wiederholung von Teilprüfungen bzw. von Prüfungsgebieten
§ 41 SchUG Zusatzprüfungen
§ 41a SchUG (weggefallen)
§ 42 SchUG Externistenprüfungen
§ 43 SchUG Pflichten der Schüler
§ 43a SchUG (weggefallen)
§ 44 SchUG Gestaltung des Schullebens, Sicherheit in der Schule einschließlich Kinderschutz und Qualitätssicherung
§ 44a SchUG Beaufsichtigung von Schülern durch Nichtlehrer (-erzieher, -freizeitpädagogen)
§ 45 SchUG Fernbleiben von der Schule
§ 46 SchUG Sammlungen in der Schule, Teilnahme an schulfremden Veranstaltungen, schulfremde Werbung
§ 47 SchUG Mitwirkung der Schule an der Erziehung
§ 48 SchUG Verständigungspflichten der Schule
§ 49 SchUG Ausschluß eines Schülers
§ 50 SchUG Anwendung auf nicht schulpflichtige außerordentliche Schüler
§ 51 SchUG Lehrer
§ 52 SchUG Kustos
Haftungsausschluss
Vernetzungsmöglichkeiten
§ 43 SchUG
§ 44 SchUG
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